Ab März 2020 tritt das neue „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ in Kraft, das festlegt, nach welchen Kriterien zukünftig Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen dürfen. Es ist Bestandteil der beschlossenen Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Diese will damit eine am Bedarf orientierte Einwanderung von Fachkräften erleichtern. Mit dem neuen Gesetz wird einer der entscheidenden migrationspolitischen Pläne der Großen Koalition verwirklicht.
Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes wird durch die Bundesagentur für Arbeit ein befristetes Modellprojekt eingeleitet, dass Ausländern die Möglichkeit bietet, sich zur Anerkennung ihrer jeweiligen Berufsabschlüsse auf dem deutschen Arbeitsmarkt beraten zu lassen.
Das Gesetz legt insbesondere in folgenden Punkten veränderte Regelungen fest:
- Vereinheitlichung des Fachkräftebegriffs: er soll sich auf qualifizierte Ausbildungsberufe und Hochschulabschlüsse beziehen
- Im Bereich der qualifizierten Ausbildungsberufe entfällt die Begrenzung auf Mangelberufe.
- Bei einer anerkannten Qualifikation und vorhandenem Arbeitsvertrag kann zukünftig auf die Vorrangprüfung verzichtet werden.
- Vereinfachung und Beschleunigung von Zuwanderungsverfahren für Fachkräfte
- Die bestehende Regelung für Hochschulabsolventen, sich zwecks Arbeitsplatzsuche befristet in Deutschland aufhalten zu können, wird auf Interessenten mit einer qualifizierten Berufsausbildung erweitert. Vorausgesetzt werden dabei ein gesicherter Lebensunterhalt und angemessene Sprachkenntnisse.
- Bei in Deutschland stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen zwecks der Anerkennung von ausländischen
- Berufsabschlüssen gelten vereinfachte Aufenthaltsregelungen.
- Zuständigkeiten werden zukünftig bei den zentralen Ausländerbehörden gebündelt
Um die Zuwanderung von Fachkräften gezielt zu steigern, werden ergänzend zum Gesetz auch entsprechende Verwaltungsvorgänge angepasst. Dabei soll der Fokus insbesondere auf beschleunigten Visumsverfahren, sowie schnelleren Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse aus dem Ausland liegen. Auch die Sprachförderung im Ausland und Werbemaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sollen ausgebaut werden.
Fachkräfte sind essentiell für einen stabilen Wirtschaftsstandort
In einer Pressekonferenz äußerten sich Innenminister Horst Seehofer, Arbeitsminister Hubertus Heil und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zu den geplanten Änderungen. Ziel sei „keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz“, so Seehofer, weshalb Verfahren der Asyl- und der Erwerbsmigration auch in Zukunft getrennt behandelt würden.
Mit dem Gesetz kommt die Bundesregierung einer der zentralen Herausforderungen der laufenden Legislaturperiode nach, sagt Björn Maibaum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht.
Die Zuwanderung von Fachkräften ist in Anbetracht der sich ändernden demografischen Lage essentiell für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um dem Bedarf der Wirtschaft nachzukommen, will die Bundesregierung einen Gesamtansatz verfolgen, bei dem das Fachkräftepotenzial im Inland und in Europa im Vordergrund stehen soll.